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Schulungen Berufskraftfahrer Qualifikation

Unser Ausbilderteam realisiert fuer Sie Weiterbildungen und Schulungen,
die entsprechend dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz (BKrFGQ) gefordert werden.

nachfolgend einige grundlegende Infos zum Thema BKrFGQ:

Fuer wen gilt das neue Gesetz?

Dieses Gesetz findet Anwendung auf alle Fahrerinnen und Fahrer,
die im Gueterkraft-oder Personenverkehr gewerblich Fahrzeuge auf oeffentlichen Straßen lenken, fuer die eine Fahrerlaubnis der C-oder D-Klassen erforderlich ist.

Es gibt einige Ausnahmen, bei denen weder Grundqualifikation noch Weiterbildung erforderlich ist.

Grundqualifikation

STICHTAGE

Wer seine Fahrerlaubnis nach den folgenden Stichtagen erteilt bekommt, muss eine Grundqualifikation absolvieren:

• Busfahrer: nach dem 10. September 2008
• Lkw-Fahrer: nach dem 10. September 2009

Eine dieser 3 Alternativen fuehrt zum Erwerb der Grundqualifikation:

• Die Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation (140 Stunden Unterricht)
und anschliessender 90-minuetiger schriftlicher Pruefung
• Eine theoretische und praktische Pruefung von insgesamt 450-minuetiger Dauer, keine Unterrichtspflicht
• Die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer (BKF) oder die Weiterbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)

Weiterbildung

Jeder Lkw- und Busfahrer, der gewerblich taetig ist, muss an einer regelmaessigen Weiterbildung teilnehmen.

Das gilt fuer alle Fahrerinnen und Fahrer, also auch fuer diejenigen, die heute schon eine Fahrerlaubnis besitzen und gewerblich taetig sind!

Die Dauer der Weiterbildung betraegt 35 Stunden und kann in Einheiten zu mindestens 7 Stunden unterteilt werden.
Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden.
Es sind die verschiedensten Varianten moeglich.

Abschluss der ersten Weiterbildung

Die ersten 35 Stunden Weiterbildung muessen an folgenden Stichtagen absolviert sein:

• Fahrer im Personenverkeehr (D-Klassen): 10.09.2013
• Fahrer im Gueterverkehr (C-Klassen): 10.09.2014
In Einzelfaellen ist eine Verlaengerung der Fristen bis zu 2 Jahren moeglich.
Eine Pflicht zur Weiterbildung b besteht für die Fahrerinnen und Fahrer

• ab September 2008 fuer die Personenbefoerderer und
• ab September 2009 fuer die Gueterbefoerderer

Kurz Info

• Das neue BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) verpflichtet ab sofort alle gewerbsmaessigen Fahrer/innen von Lkw und Omnibusssen (3,5 t) zu taetigkeitsbezogenen Weiterbildungen.

• Kuenftig muessen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre eine 35-stuendige Weiterbildung nachweisen und in den Fuehrerschein eintragen lassen.

• Die Weiterbildung kann hierbei in mehrere Tagesseminare aufgeteilt werden (z. B. pro Jahr eine Schulung

Lehrinhalte

BUS:
Modul 1:

Ihr Nutzen

Dieses Seminar verbessert die fuer den Beruf Omnibusfahrer noetigen, grundlegenden Kenntnisse und aktualisiert Fertigkeiten zu einem rationellen Kraftstoffverbrauch und zur optimalen Verkehrssicherheit im taeglichen Einsatz von Omnibussen.

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung.

Teilnehmerkreis

Fahrer/-innen, die Personenverkehr mit Fahrzeugen von mehr als acht Fahrgastplaetzen (Omnibusse) auf oeffentlichen Strassen durchfuehren und bereits vor dem 10.09.2008 im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis sind.

Inhalte

Zukuenftig muessen Fahrer, die Personenverkehr auf oeffentlichen Strassen durchfuehren, eine ueber die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende, regelmaessige Weiterbildung (35 Stunden innerhalb von jeweils fuenf Jahren; mit Teilnahmebescheinigung) nachweisen.
Betroffen sind selbststaendige und angestellte Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplaetzen (Omnibusse) im Personenverkehr.
Dies ergibt sich aus dem Gesetz ueber die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Fahrzeuge fuer den Gueterverkehr und Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG), das am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist.

Die Seminarinhalte im Einzelnen:

Spezifische Verbrauchskurven eines Motors
Abgasanlage
Erzielen des besten Verhaeltnisses zwischen Geschwindigkeit und Getriebeuebersetzung
Traegheit des Fahrzeuges
Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse

Modul 2:

Ihr Nutzen

Dieses Seminar richtet sich an Ihren Auftrag als Dienstleistungsunternehmen für Ihre Fahrgaeste.
Es behandelt den Umgang mit schwierigen Personengruppen, erhoeht Ihre Sensibilitaet für die Verhaltensweisen unterschiedlicher Personentypen, hilft Ihnen, Konflikte zu erkennen und zu bewaeltigen.
Sie lernen, angemessen auf verschiedenste Situationen zu reagieren,
wie z. B. Kundenwuensche, Konflikte, Verkehrssituationen, Kritik und Reklamationen.
Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung.

Teilnehmerkreis

Fahrer/-innen, die Personenverkehr mit Fahrzeugen von mehr als acht Fahrgastplaetzen (Omnibusse) auf oeffentlichen Strassen durchfuehren und bereits vor dem 10.09.2008 im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis sind.

Inhalte

Zukuenftig muessen Fahrer, die Perso onenverkehr auf oeffentlichen Strassen durchfuehren, eine über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende, regelmaessige Weiterbildung (35 Stunden innerhalb von jeweils fünf Jahren; mit Teilnahmebescheinigung) nachweisen. Betroffen sind selbststaendige und angestellte Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplaetzen (Omnibusse) im Personenverkehr. Dies ergibt sich aus dem Gesetz ueber die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Fahrzeuge fuer den Gueterverkehr und Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG), das am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist.

Die Seminarinhalte im Einzelnen:


• Befoerderung bestimmter Personengruppen
• Personenbefoerderung im Verhaeltnis zu den verschiedenen Verkehrsmitteln
• Faehigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beitraegt

Modul 3:

Ihr Nutzen

Das Tagesseminar behandelt saemtliche Aspekte der Sicherheit des Kraftomnibusses als
Personentransportmittel. Dazu gehoeren: Sicherheitssysteme (ABS, ASR usw.), das s Verhalten
des Kraftomnibusses in kritischen Fahrsituationen, die Fahrzeugstabilitaet,
Fragen der Ladungssicherung und Verhalten beei kritischen Witterungsverhaeltnissen.
Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung.

Teilnehmerkreis

Fahrer/-innen, die Personenverkehr mit Fahrzeugen von mehr als acht Fahrgastplaetzen
(Omnibusse) auf oeffentlichen Strassen durchfuehren und bereits
vor dem 10.09.2008 im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis sind.

Inhalte

Zukuenftig muessen Fahrer, die Personenverkehr auf oeffentlichen Strassen durchfuehren,
eine ueber die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende,
regelmaessige Weiterbildung
(35 Stunden innerhalb von jeweils fuenf Jahren; mit Teilnahmebescheinigung) nachweisen.
Betroffen sind selbststaendige und angestellte Fahrer von Fahrzeugen
mit mehr als acht Fahrgastplaetzen (Omnibusse) im Personenverkehr.
Dies ergibt sich aus dem Gesetz ueber die

Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Fahrzeuge fuer den Gueterverkehr

und Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG), das am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist.

Die Seminarinhalte im Einzelnen:

• Fahrphysik
• Fliehkraft und Seitenfuehrungskraft
• Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
• Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstoessen gegen Verkehrsvorschriften
• Dauerbremsanlagen/elektronnische Systeme

in Kuerze finden Sie an dieser Stelle weitere Infos zu den Modulen 4 und 5

sowie Inhalte für Berufskraftfahrerqualifikation LKW mit den Modulen 1 bis 5

wie beispielsweise Grundlagen der Ladungssicherung...

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Gebuehren

Lehrgangskosten, Termine, Ablauf und Durchfuehrungsort bitte erfragen!

Handeln Sie jetzt, erhoehen Sie Ihre Einsatzmoeglichkeiten!
Steigern Sie Ihre Qualifikation und den Wert auf dem Arbeitsmarkt!

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann nehmen Sie fuer weitere Info's Kontakt mit uns auf.

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